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Corona-Schnelltests werden wieder vergütet

Schnelltests können von Arztpraxen, Physiotherapeuten, Pflegediensten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wieder mit 3,50 Euro abgerechnet werden. Dies ist in soweit wichtig, da hierdurch die Kosten für die Mitarbeitertestungen übernommen werden. Eine Abrechnung der Testungspauschale in Höhe von 8 Euro ist hingegen nicht möglich, solange es sich ausschließlich um Mitarbeitertestungen handelt.

Alle Regelungen zum Anspruch sowie zur Abrechnung und Dokumentation gelten entsprechend wie vor dem 11. Oktober, als die Tests bereits kostenfrei waren. So werden je PoC-Antigen-Test 3,50 Euro für die Sachkosten erstattet. Der Abstrich (inklusive Beratung und Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis einschließlich COVID-19-Testzertifikat) wird mit 8 Euro vergütet. Der Anspruch gilt unabhängig von einer Krankenversicherung.

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