Schnelltests können von Arztpraxen, Physiotherapeuten, Pflegediensten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wieder mit 3,50 Euro abgerechnet werden. Dies ist in soweit wichtig, da hierdurch die Kosten für die Mitarbeitertestungen übernommen werden. Eine Abrechnung der Testungspauschale in Höhe von 8 Euro ist hingegen nicht möglich, solange es sich ausschließlich um Mitarbeitertestungen handelt.
Corona-Schnelltests werden wieder vergütet
08
Jan